VEREINSSATZUNG |
§ 1
Der am
Der Verein soll beim Kreisgericht Artern in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er erstrebt keinen Gewinn.
Ziele des Vereines sind:
§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3
Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§ 5
Mitgliedschaft
Der Verein hat:
Mitglied können werden:
Die Aufnahme erfolgt durch Beschluß des Vorstandes.
§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
Bei Ausschluß hat der Betroffene das Recht auf Einspruch. Die Mitgliederversammlung entscheidet durch einfache Mehrheit. Scheidet ein Mitglied aus, so hat er alle in seinem Besitz befindlichen Vereinsvermögen unverzüglich dem Vorstand zurückzugeben.
Ein Austritt ist zum Jahresende möglich.
§ 7
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist verpflichtet den Verein zu fördern und zu stärken. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Kein Mitglied hat Sonderrechte. Die vom Vorstand erlassenen Anordnungen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sind von jedem Mitglied zu befolgen. Jedes volljährige Mitglied kann für jede Funktion innerhalb des Vereines gewählt werden. Die Rechte ruhen bei nicht gezahltem Beitrag. Jedes Mitglied bezahlt eine einmalige Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag, über deren Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet.
Jugendliche gemäß
§ 8
Organe des Vereines
Organe des Vereines sind:
Die Amtsdauer der Organe läuft von Mitgliederversammlung zu
Mitgliederversammlung. Der Vorstand führt sein Amt bis zur
Neu- oder Wiederwahl weiter.
Der Verein wir gerichtlich und außergerichtlich durch den
Vorsitzenden oder den Stellvertreter vertreten.
Der Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern.
Die Mitgliederversammlung wählt ihn alle 2 Jahre in offener Wahl.
Der Vorstand führt die Geschäfte laut Satzung und den
Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Er hat die Geschäfte
zu führen, daß dem Verein kein Schaden oder Verlust entsteht.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der
Anwesenden. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Protokolle über die Sitzungen sind zu fertigen.
Der Vorsitzende beruft die Sitzungen ein.
§ 9
Die Mitgliederversammlung
Sie ist das oberste Organ des Vereines. Nach Ablauf des Kalenderjahres
wird sie alljährlich einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich
Bei Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen
Mitglieder. Die Beurkundung der Beschlüsse erfolgt durch
Niederschrift im Protokollbuch. Versammlungsleiter und
§ 10
Auflösung und Aufhebung des Vereines
Auf Beschluß der Mitgliederversammlung kann der Verein
aufgelöst werden. Es ist eine Mehrheit von 3/4 notwendig.
Das Vermögen ist zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens
dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt
werden.
Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 16.10.1991
erstellt und angenommen.