VEREINSSATZUNG

 

§ 1

Der am 16. Oktober gegründete Verein trägt den Namen Eisenbahnclub Bad Frankenhausen. Der Sitz ist Bad Frankenhausen.

Der Verein soll beim Kreisgericht Artern in das Vereinsregister eingetragen werden.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er erstrebt keinen Gewinn.

Ziele des Vereines sind:

 

§ 2

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 3

Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.

 

§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

 

§ 5

Mitgliedschaft

Der Verein hat:
1. Aktive Mitglieder über 18 Jahre
2. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahre
3. Fördernde Mitglieder
4. Ehrenmitglieder

Mitglied können werden:

Die Aufnahme erfolgt durch Beschluß des Vorstandes.

 

§ 6

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

Bei Ausschluß hat der Betroffene das Recht auf Einspruch. Die Mitgliederversammlung entscheidet durch einfache Mehrheit. Scheidet ein Mitglied aus, so hat er alle in seinem Besitz befindlichen Vereinsvermögen unverzüglich dem Vorstand zurückzugeben.

Ein Austritt ist zum Jahresende möglich.

 

§ 7

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist verpflichtet den Verein zu fördern und zu stärken. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Kein Mitglied hat Sonderrechte. Die vom Vorstand erlassenen Anordnungen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sind von jedem Mitglied zu befolgen. Jedes volljährige Mitglied kann für jede Funktion innerhalb des Vereines gewählt werden. Die Rechte ruhen bei nicht gezahltem Beitrag. Jedes Mitglied bezahlt eine einmalige Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag, über deren Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet.

Jugendliche gemäß § 5 der Vereinssatzung zahlen die Hälfte des festgelegten Beitrages für Erwachsene.

 

§ 8

Organe des Vereines

Organe des Vereines sind:

Die Amtsdauer der Organe läuft von Mitgliederversammlung zu Mitgliederversammlung. Der Vorstand führt sein Amt bis zur Neu- oder Wiederwahl weiter.
Der Verein wir gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter vertreten.
Der Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern.
Die Mitgliederversammlung wählt ihn alle 2 Jahre in offener Wahl.
Der Vorstand führt die Geschäfte laut Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Er hat die Geschäfte zu führen, daß dem Verein kein Schaden oder Verlust entsteht.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Protokolle über die Sitzungen sind zu fertigen.
Der Vorsitzende beruft die Sitzungen ein.

 

§ 9

Die Mitgliederversammlung

Sie ist das oberste Organ des Vereines. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird sie alljährlich einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich 2 Wochen vor Beginn mit der Tagesordnung durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter. Eine außerordentliche Einberufung erfolgt, wenn es das Interesse des Vereines erfordert. 1/10 der Mitglieder können sie verlangen, schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe.
Bei Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Die Beurkundung der Beschlüsse erfolgt durch Niederschrift im Protokollbuch. Versammlungsleiter und 2. Vorsitzender unterschreiben.

 

§ 10

Auflösung und Aufhebung des Vereines

Auf Beschluß der Mitgliederversammlung kann der Verein aufgelöst werden. Es ist eine Mehrheit von 3/4 notwendig.
Das Vermögen ist zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 16.10.1991 erstellt und angenommen.

 


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